( Die Darstellung der Karte erfolgt über die Einbindung des externen Anbieters OpenStreetMap mittels Javascript, hierfür muss Javascript aktiviert und für diese Seite zugelassen sein. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.)
Meist unerwartet geraten Menschen in eine Situation, in der sie nicht mehr wirksam am Rechtsverkehr teilnehmen können, sei es durch einen Unfall, eine Erkrankung oder auch ein altersbedingter Abbau der eigenen Fähigkeiten. Ohne entsprechende Vollmachten können selbst Ehepartner oder sonstige Angehörige nichts unternehmen. Sowohl hinsichtlich der Führung des Familienbetriebes als auch hinsichtlich der medizinischen Behandlung ist man nun Fremden ausgeliefert. Denn in diesem Fall gelten Regelungen im Testament nicht, da der Testierende noch lebt, so dass das Betreuungsgericht einen Betreuenden bestellt. Mehrfach hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass dem in einer Patientenverfügung geäußerten Willen zu folgen ist. Der Vortrag gibt einen Überblick über die Möglichkeiten solcher Vorsorge.
Dauer etwa eineinhalb Stunden + eine halbe Stunde für Fragen.
Javascript (JS): Diese Seite nutzt JS für einige Funktionen - im Moment ist JS in Ihrem Browser deaktiviert. Verwendung von Cookies: Für einige Funktionen der Seite (z.B. Warenkorb, Kursort-Anzeige) verwenden wir Cookies und Einbindungen externer Dienste (Google Maps), die ebenfalls Cookies verwenden können. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. (Datenschutzerklärung)